Wenn ein Kunde seine Rechnung auch nach mehrfacher Mahnung nicht bezahlt, stehen Unternehmer oft vor einem Dilemma: Soll man die wohlverdiente Forderung ausbuchen oder weiter vorgehen, und dabei dem schlechten Geld noch gutes „hinterherwerfen“? Kommerzielle Inkasso-Dienstleister stoßen in der Praxis oft an Grenzen – insbesondere dann, wenn plötzlich doch rechtliche Einwände gegen die Forderung erhoben werden.
Unsere Kanzlei bietet hier den kompletten Leistungsumfang bei minimalem Kostenrisiko an. Bei einem Inkassofall (die Forderung wurde bisher nicht vom Gegner bestritten) prüfen wir die Erfolgsaussichten eines Vorgehens für eine Pauschalgebühr von 59,00 Euro netto. Weitere Kosten fallen nur an, wenn wir ein Vorgehen für erfolgversprechend halten – und werden bei jedem Schritt von uns transparent kommuniziert.
Aus jahrelanger Erfahrung kennen wir sämtliche gängigen Schuldnertaktiken – und die Mittel, ihnen entgegenzuwirken. Dabei haben wir durch unsere Tätigkeit natürlich vor allem im Großraum Düsseldorf/Köln sehr gute Verbindungen zu den zuständigen Vollstreckungsgerichten und Gerichtsvollziehern. Und falls notwendig, fordern wir den Schuldner auch persönlich bei ihm an der Haustüre zur Zahlung auf.