Kosten

Der Gang zum Anwalt ist in aller Regel mit Kosten verbunden. Wir sehen es als Teil unserer Pflicht an, Sie in jedem Stadium eines Rechtsstreits über die wirtschaftlichen Risiken zu beraten und tun alles dafür, Sie vor unnötigen Kosten zu bewahren. Natürlich rechnen wir gerne auch mit einer bestehenden Rechtsschutzversicherung ab. Wir weisen allerdings darauf hin, dass die anwaltlichen Gebühren unabhängig von der Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung anfallen. 

Für die erste rechtliche Beratung durch unsere Kanzlei entsteht grundsätzlich ein Honorar in Höhe von 190,00 Euro netto zzgl. USt., also 226,10 Euro brutto. Hiervon umfasst ist die erste Sichtung von Unterlagen, die Erfassung des Sachverhalts sowie eine umfassende rechtliche Einschätzung und die Beratung zu den Möglichkeiten weiteren Vorgehens. 

Sollte der Erstberatung die Vertretung des Mandanten (z.B. vor Gericht) folgen, wird die Gebühr vollständig auf die weiteren Kosten angerechnet. Die weiteren Gebühren richten sich sodann grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Abweichend von den gesetzlichen Regelungen beträgt der Mindestgegenstandswert aber in jedem Fall 2.001,00 Euro. Außerdem werden Gebühren einer außergerichtlichen Tätigkeit nicht auf diejenigen einer gerichtlichen Tätigkeit angerechnet. Es kann hierdurch zu Kosten kommen, die auch im Falle eines Sieges vor Gericht nicht vom Gegner oder einer Rechtsschutzversicherung erstattet werden.

Rechtsberatende und -gestaltende Tätigkeiten rechnen wir grundsätzlich auf Basis eines Zeithonorars ab. Für Mandate aus dem Bereich „Forderungseinzug/Inkasso“ haben wir zudem ein spezielles Vergütungsmodell entworfen. 

Alle Einzelheiten entnehmen Sie unserer aktuellen Vergütungsvereinbarung, welche Sie hier herunterladen können.